Gastgeber in der Erlebnisregion Ochsenkopf - page 82

Gastaufnahmevertrag | Zertifikate
Gastaufnahmevertrag
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne Regelung. Eine vom Gast vorge-
nommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein
Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden.
Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
1.
2.
3.
4a.
4b.
5a.
5b.
6.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine
Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu
leisen. Gäste, die später als 18:00 Uhr ankommen, sollten ihren Vermieter davon unterrichten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Die Einsparungen betragen normalerweise bei:
Übernachtung mit Frühstück 20%
Übernachtung mit Halbpension 30%
Übernachtung mit Vollpension 40%
Reine Übernachtung ohne Zusatzleistung (z.B. Ferienwohnung) 10%
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4
errechneten Betrag zu zahlen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass in jedem Gäste-zimmer der gültige
Preis durch sichtbaren Anschlag kenntlich gemacht sein muss.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
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Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland
Der Deutsche Wanderverband setzt mit dem „Qualitätsgastgeber Wanderbares Deutschland“ bundesweite Qualitäts-
standards. Gemeinsam mit kompetenten Partnern in den Regionen werden besonders wanderfreundliche Unterkünfte und
Gastronomiebetriebe in Deutschland ausgezeichnet.
Weitere Informationen:
Fahrradfreundlicher Betrieb
Der zunehmende Anteil von Radtouristen und die dementsprechende Ausrichtung der Feriengebiete erfordern neue
Ideen verbunden mit einem radfahrer-spezifischen Service. Deshalb hat der ADFC Qualitätskriterien entwickelt, die deren
Informations- und Dienstleistungsbedürfnis Rechnung tragen.
Weitere Informationen:
Motorradstraße Deutschland
(MSD)
Partnerbetrieb der Motorradstraße Deutschland, einer Marke der Road Concept Marketing und Verlags GmbH.
MOTORRADSTRASSEN steht für die Faszination des Unterwegsseins und des Reisens mit dem motorisierten Bike.
Weitere Informationen:
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